DLH = Durchfahrts-Lichte-Höhe
In der Bauordnung werden lichte Durchfahrtsmaße vorgeschrieben.
Bei der Planung muss die Verminderung der lichten Baumaße
durch den Einbau von Toren berücksichtigt werden.
Bei Einbau einer Schlupftüre vermindert sich die Durchfahrtslichte-
höhe um ca. 60 mm.